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Dr. phil.
HELLMUT SCHRAMM
Jüdische
Blutmorde

  


 
Der jüdische Ritualmord
ist so alt wie das Judentum selbst; Während der "Talmud" an
einer Stelle (Baba mezia 114b) sagt, daß nur Juden als Menschen
bezeichnet werden, während die übrigen Völker der Welt Vieh
genannt werden, so enthält der kabbalistische Sohar
("Lichtglanz") eine unmißverständliche Ritualmordanweisung.
Diese lautet wörtlich nach der authentischen Übersetzung Dr.
Bischoffs: Ferner gibt es ein Gebot des Schächtens, das in
rituell gültiger Weise geschieht an Fremden, die keine Menschen
sind, sondern dem Vieh gleichen. Denn diejenigen, die sich nicht
mit dem jüdischen Religionsgesetz beschäftigen, muß
man
Opfern (!)
Der genaue Zeitpunkt
aber, wann diese Ritualmorde nach Möglichkeit vorzunehmen sind,
ist aus der Talmudstelle Kethuhoth 62a zu ersehen, wo vom
Schächten (schachat) eines Knaben am Passah Vorabend gesprochen
wird.
Vergegenwärtigen wir uns, was über die Massenabschlachtungen der
erstgeborenen nichtjüdischen Kinder in Ägypten im 2. Buch Mose,
Kap. 12, Vers 30 gesagt wird: "...und ward ein großes Geschrei
in Ägypten, denn es war kein Haus, darin nicht ein Toter war"...
so können wir verstehen, daß die Stiftung des Passahs nach der
Anweisung des jüdischen Blutgottes Jahweh: "...ihr sollt diesen
Tag haben zum Gedächtnis und sollt ihn feiern dem Herrn (Jahweh)
zum Fest" (2. Mose, Kap. 12, Vers 4), nur durch Mordtaten an
Nichtjuden seine Weihe in jüdischem Sinne empfangen kann.
Das Purimfest "halten
sie zwei Tage jährlich, wie die vorgeschrieben und bestimmt
waren" (Esther, Kap. 9, 27), dieses "Fest" ist, seinem ganzen
geschichtlichen oder auch nur legendären Kern nach ebenfalls ein
ausgesprochenes Rachefest, "an dem das Judentum seine Feinde
wenigstens in Gedanken totschlägt" (nach dem Urteil des
jüdischen "Professors" Gunkel), wie ja das Buch Esther ein
Dokument ersten Ranges der zügel- und hemmungslosesten jüdischen
Rache allem Nichtjüdischem gegenüber ist, über das Luther
(Tischreden 2996, Erlanger Ausgabe, 62. Band, S. 181) urteilte:
"Oh, wie lieb haben sie das Buch Esther, das so fein stimmt auf
ihre blutdürstige, rachgierige, mörderische Begier und Hoffnung!
Kein blutdürstiger und rachgieriger Volk hat die Sonne je
beschienen, als die sich dünken, sie seien Gottes Volk, darum,
daß sie sollen die Heiden morden und würgen."
Im Jahre 1848 schrieb der Bischof von Paderborn, Dr. Konrad
Martin, ein hervorragender Kenner jüdischer Gebräuche, über "die
Beschuldigung, daß sich Juden christlicher Kinder bemächtigen,
um während des Osterfestes, ihr Blut zu vergießen!"
Unter dem Druck des
historischen Materials sah sich auch der Vatikan gezwungen, am
18. November 1913 sein Gutachten über jüdische Ritualmorde
unmißverständlich wie folgt abzugeben: "Es ist als erwiesen zu
betrachten, daß es alter jüdischer Brauch ist, Christenkinder zu
Ostern zu ermorden." Diesbezügliche, von Päpsten urschriftlich
verfaßte Dokumente, die jüdische Ritualmorde zum Gegenstand
haben, befinden sich in der vatikanischen Bibliothek.
Bereits 1892 hatte der Mailänder "Osservatore Catolico" eine
Liste von 154 versuchten bzw. vollbrachten Ritualmorden
veröffentlicht, aus denen hervorging, daß Juden am Karfreitag
Blut von Nichtjuden opfern.
Zu Beginn des 19. Jahrhunderts erschienen die Enthüllungen des
Neophit über die jüdische Blutpraxis. Hinter diesem Namen
verbarg sich, wie erst viele Jahrzehnte später festgestellt
werden konnte, der ehemalige Rabbiner Noe Weinjung. Sein Werk
wurde von seinen Rassegenossen vernichtet, und es wäre in
Zukunft völlig verlorengegangen, wenn nicht einige allerdings
auch schon wieder sehr selten gewordene griechische und
italienische Übersetzungen vorgenommen worden wären. Weinjung
selbst rettete sich vor den Todesdrohungen der aufgescheuchten
Judenmeute in ein rumänisches Kloster!
Ritualmorde bestehen nicht in der "hysterischen Phantasie
abgestandenen Aberglaubens", die Geständnisse der Ritualmörder
können nicht als nachträglich "erfoltert" entwertet werden,
sondern sie sind akten- und urkundenmäßig belegbare Zeugnisse
jüdischen Mordens, die das Vorkommen von Ritualmorden bis auf
unsere Tage als Tatsachen beweisen, denn jüdische
Ritualverbrechen werden begangen werden, solange das auserwählte
Volk sich in der nichtjüdischen Menschheit überhaupt einzunisten
vermag, solange die wahren Ursachen dieser satanischen
Verbrechen nicht in aller Schärfe dargestellt werden.
Im Verlauf der Jahrhunderte griff das Volk in der Abwehr dieser
jüdischen Verbrechen und ihrer Urheber oftmals zur Selbsthilfe,
der jedoch kein nachhaltiger Erfolg beschieden war, da der
Schutz derjenigen versagte, denen Blut und Ehre des Volkes
anvertraut war.
Es kann sich nun im folgenden nicht darum
handeln, eine Liste dokumentarisch belegter jüdischer
Ritualmorde, die Anspruch auf Vollständigkeit erhebt,
herauszugeben - DIESE WÜRDE ENDLOS SEIN ...
Wir sind uns
darüber klar, daß die vorliegenden Fälle nur einen
winzigen Bruchteil darstellen jenes grauenerregenden Mordens,
das sich vor unserem entsetzten Auge in Jahrhunderten und
Jahrtausenden abspielt!
Sind Ritualverbrechen
heute noch möglich?
Sie sind, wie eingangs erwähnt, überall da auch heute noch
möglich und werden, wie wir an Hand untrüglichen Materials
nachweisen können, auch tatsächlich verübt, wo sich Juda
unbeobachtet wähnt bzw. ein Volk zum Verbluten bringt, denn der
jüdische Blutrausch ist so alt wie das Judengeschlecht selbst
und vom Blutgotte Jahweh befohlen!
In der alten umfangreichen Sokratischen Kirchengeschichte aus
dem 5. Jahrhundert nach Ztw. heißt es u. a. im 16. Kapitel des
7. Buches, daß im Jahre 419 mehrere Juden in dem zwischen
Chalcis und Antiochia liegenden Orte Imnestar, wo sie ihre
"Lust- spiele" zu veranstalten pflegten, an einem jüdischen
Festtage einen Christenknaben an ein Kreuz zur Verhöhnung der
Christen gespannt und schließlich zu Tode gegeißelt haben. - Ein
frühzeitiges Vorspiel der vielen späteren, planmäßig betriebenen
Bluttaten, wie hier ein Knabe im zartesten Alter zu Tode
gemartert wird, indem man seine Glieder in Kreuzesform
ausstreckte - so ein Jahrtausend später zu Trient! Welche
endlose Kette jüdischer Blutmorde liegt aber dazwischen!

Zur Osterzeit des Jahres 1144 (Bollandisten, März 111, 588/91)
fangen Juden zu Norwich in England einen zwölfjährigen Knaben
William ein, fesseln ihn, zerstechen den Körper ihres Opfers mit
scharfen Instrumenten. Das aus einer Wunde in der Nähe des
Herzens ausfließende Blut wird aufgefangen. Um den Blutausfluß
zu verlangsamen, begossen die sadistischen Mörder den Kopf des
Kindes mit heißem Wasser. Die Leiche wurde in einen Sack
gesteckt und außerhalb des Ortes in ein Gebüsch geworfen. Der
von den Juden bestochene Amtsvorsteher des Ortes unterschlug
eine eingegangene Anzeige. Schließlich wurde der Mord aber doch
gesühnt. Das Opfer wurde von der Kirche heiliggesprochen.
England hat im 12. Jahrhundert noch weitere Blutverbrechen zu
verzeichnen, so 1160 zu Glocester (Mon. Germ. hist. Script. VI,
5 2 0; Boll., März III, 589).
Nach den Monumenta Historica Germaniae (Scriptores, vol. VI
sowie Acta sanct. März III, 591) wurde während des Osterfestes
1171 ein Knabe aus Blois von Juden gekreuzigt und in einem Sack
in die Loire geworfen. Graf Theobald von Chartres ließ die
Anführer verbrennen. Diejenigen, die zum Christentum übertraten,
wurden begnadigt.
In Frankreich wurde im Keller des Schlosses von Pontoise
weiterhin am 25. März des Jahres 1179 ein Knabe von Juden
gegeißelt und unter den höhnischen Zurufen einer rasenden
Judenmeute zur Verblutung ans Kreuz gespannt. Das Kind ist als
der "Heilige Richard von Paris" in die Reihe der Märtyrer
eingegangen und stand beim Volk in hoher Verehrung (Boll., März
III, 591). Sein Körper ruht in der Innocenzkirche zu Champeaux.
Im 13. Jahrhundert scheint sich dieser entsetzliche Brauch immer
mehr auszubreiten. In Saragossa stellten die Juden unter sich
das Gesetz auf, daß jeder, der ein nichtjüdisches Kind
einlieferte, von allen Abgaben und Schulden befreit sein sollte!
Während der langen Regierungszeit Königs Alfons X. des "Weisen"
(1252/84) ereigneten sich zahllose, z. T. gerichtlich und
historisch beglaubigte Ritualverbrechen auf spanischem Boden. Im
Jahre 1220 wurde zu Weißenburg im Elsaß das Kind Heinrich von
Juden getötet (Acta sanct., April II, p. 505). 1225 entzogren
Juden in München einem kleinen Kind mittels Stichen und
Einschnitten alles Blut, "indem sie sich ihrer gewöhnlichen
verbrecherischen Praktiken bedienten" (H. Desportes, S. 65).
Durch Zufall wurde das Verbrechen entdeckt: 140 Juden wurden zum
Feuertod verurteilt (siehe Meichelbeck, Geschichte von Freising,
II, 94).
Eine allgemeine Welle der Empörung ging über Deutschland, als
zwei Fuldaer Juden am Weihnachtstage 1235 fünf Knaben eines
Müllers, der vor den Toren der Stadt wohnte und sich mit seiner
Frau zur heiligen Messe begeben hatte, in der Mühle überfielen,
elend umbrachten, ihr Blut in präparierten Beuteln sammelten und
schließlich zur Verwischung ihrer bestialischen Schandtat die
Mühle angezündet hatten. Die Leichen der Kinder wurden aber, als
corpora delicti, in die Reichspfalz nach Hagenau zu Kaiser
Friedrich II. gebracht; ihre Ankunft versetzte die Bevölkerung
in Schrecken und Empörung.
1239 bricht in London ein allgemeiner Volksaufstand los,
verursacht durch einen dort heimlich von den Juden begangenen
Mord. 1240 beschneiden die Juden - wiederum zu Norwich - ein
nichtjüdisches Kind und halten es in der Absicht, das Opfer
später zu kreuzigen, im Ghetto unter dem Decknamen Jurnim
verborgen. Der Vater fand nach langem Suchen sein Kind im
Judenviertel und führte beim Bischof Wilhelm von Rale Klage.
Dieser ließ vier des Verbrechens überführte Juden an den Galgen
hängen, "wo sie den Rest ihres elenden Lebens aushauchten".
Moses Albay-Huzet (Albayuceto) überlieferte Ende August 1250 den
siebenjährigen Dominikus del Val in Aragonien den Juden zur
Kreuzigung (Acta sanct., 6. Bd. des August, p. 777/783). Das
Opfer war an eine Wand genagelt worden; der zerstochene Leichnam
wurde am Ufer des Ebro niedergelegt. In demselben Jahre opferte
zu Orsona in Kastilien ein Rabbiner in seinem eigenen Hause ein
Christenkind (Henri Desportes, "Le mystére du sang chez les
juifs de tous les temps"; Paris, Savine, 1889, p. 67).

Das furchtbarste Verbrechen englischer Juden, welches
gerichtlich konstatiert wurde, berichtet Géza von Ónody
nach authentischen Geschichtsquellen in seinem Buche über
Tisza-Eszlár. Vor dem Peter- und Pauls-Tage des Jahres 1255
raubten Juden in Lincoln den achtjährigen, später
heiliggesprochenen Knaben Hugo und brachten ihn in das Haus des
dortigen Oberrabbiners Copinus; nachdem das Kind sechsundzwanzig
Tage lang gefangen gehalten und täglich ausgepeitscht worden war,
bildeten seine Henker einen Gerichtshof und führten das
unschuldige Wesen vor. Ein Jude spielte die Rolle des Pilatus
und verurteilte das Kind zum Tode am Kreuz. Die übrigen
anwesenden Juden fungierten als Henkersknechte. Das Kind wurde
ans Kreuz geschlagen und zur Ausblutung gebracht. Als das
unschuldige Opfer unter furchtbarsten Martern endlich
verschieden war, rissen ihm die Juden die Eingeweide aus dem
Leibe und bereiteten aus denselben verschiedene Talismane.
Der verstümmelte Leichnam wurde in einen Brunnen geworfen, was
die Entdeckung des Verbrechens zur Folge hatte. Der Haupttäter,
der Oberrabbiner, wurde durch Pferde zu Tode geschleift, die
Mitschuldigen starben am Galgen; die Fäden des Verbrechens
reichten bis nach London, insgesamt wurden 91 Juden
eingekerkert, diese gestanden, daß derlei Opferungen in den
jüdischen Gemeinden alljährlich stattfänden, meist blieben
dieselben unentdeckt, da sie "im Geheimen an verborgenen Orten
geschähen". Schudt (IV, Kap. 11, S. 140) schrieb 1714: "Ein
grausam und jüdisches Schandlaster war bräuchlich unter ihnen,
alle Jahre ums Ostern, wiewohl es nicht überall kund, einen
jungen Knaben zu stehlen, ihn zu beschneiden und nach einer
solennen ("feierlichen") Verurteilung... ihn zu
kreuzigen, aus
ihrer teuflischen Boßheit..."
 
Am 14. September (zur Zeit des jüdischen Jersöhnungsfestes") des
Jahres 1279 ließen die Juden zu Northhampton ebenfalls einen
Knaben den Kreuzestod sterben. Auch dieses bestialische
Verbrechen wurde entdeckt und gesühnt. Am 2. April desselben
Jahres hatte sich in London ein völlig gleichgeartetes
Verbrechen ereignet; hier wurden die Mörder an Roßschweife
gebunden und in den Straßen Londons zu Tode geschleift, die
Leichen an den Galgen geschlagen (Henti Desportes, "Le mystère
du sang", p. 67).
Im Mai 1287 wurden sämtliche Juden Englands verhaftet und ins
Gefängnis geworfen; 129, zog auch das Konzilium zu London
unter Eduard I. die notwendigen Folgerungen und verbannte auf
Befehl des Königs auf "ewige Zeiten" diese Mordpest aus
England.
Von da ab gab es bis zum Jahre 1657 in England keinen Juden mehr
("Der Schulungsbrief " VI, 4, S. 167).
Ebenfalls um diese Zeit (1270) wird zu St. Dié ein Jude, der
seine christliche Dienerin, um ihr Blut zu gewinnen, nach
vorheriger Betäubung geschändet hatte - der jüdische Bearbeiter
dieser Urkunde spricht von einer "Operation" - auf Veranlassung
des Herzogs von Lothringen vor Gericht geführt und zum Tode
verurteilt. Seine Hinrichtung geschah in der Weise, daß er, an
den Schwanz eines Pferdes gebunden, zum Galgen geschleift und
kopfunter gehangen wurde.
In München wird 1285 ein kleiner Knabe von Juden am ganzen
Körper zerstochen und zum Verbluten gebracht (Raderus, Bavaria
sancta, II, p. 33i). Die empörte Bevölkerung soll 180 Juden -
sofern diese Zahl nicht auf einem Schreibfehler beruht - in der
hölzernen Synagoge zusammengesperrt und durch ringsum angelegtes
Feuer verbrannt haben.
Der Historiker Papebroch sammelte in einem Bande der "Acta
Sanctorum" (April II, p. 697/740) eifrig alle Dokumente, die
sich auf die Schächtung des Werner aus Oberwesel bei St. Goar
beziehen und gibt uns damit wertvolles Material zur Hand. Dieses
jugendliche Opfer jüdisch-satanischer Mordgier wurde Mitte April
des Jahres 1287 bis zur Verblutung langsam zu Tode gefoltert. Zu
seinem Gedächtnis und als Mahnmal dieser Schandtat wurde später
über Bacharach die (unvollendete) St.-Werners-Kapelle errichtet.
Die Juden schleppten ihn in den Keller und knebelten ihn....
Gleich darauf banden sie ihn mit dem Kopfe nach unten an ein
Holzgestell. Dann fingen sie an, den Knaben mit der Peitsche zu
schlagen, öffneten ihm mit seinem eigenen Messer, das er bei
sich trug, die Adern, und preßten das Blut aus dem Körper. Den
Leichnam ließen sie drei Tage hängen, bis er alles Blut von sich
gegeben hatte."
Im folgenden Jahre, 1288, rauben die Juden von Bern zu Ostern,
am 17. April, einen Knaben namens Rudolf, lassen ihn furchtbare
Qualen erdulden und schächten ihn endlich in einem Keller durch
Halsschnitt. Die Hauptschuldigen wurden aufs Rad geflochten, die
Komplizen verjagt. Der Rat der Stadt beschloß, fürderhin keinen
Juden zu dulden, das Opfer wurde später von der Kirche
heiliggesprochen (Acta sanct., 2. Bd. d. April, p. 504). Das
Grab des Kindes in der Pfarrkirche zu Bern war mehrere
Jahrhunderte ein Wallfahrtsort, "bis das neue Evangelium, wie
die Andersgläubigen zu reden pflegen, aufkommen, und der Ursach
dies alles abgenommen..." (H. Murer, "Helvetia sancta", p. 299).
1292 wurde in Kolmar ein neunjähriger Junge von Juden gemordet (Annal.
Colmarienses, II, 30); in demselben Jahre Ritualmord in
Konstanz, 1293 in Krems, 1294 in Bern, 1302 in Renchen
(Baden).... "Es ist ein endloses Morden" (Desp., p. 70, sowie
Annales Colmarienses).
1303, zu Ostern, fangen Juden von Weißensee in Thüringen den
Schüler Conrad ab und lassen ihn eines grausamen Todes sterben,
indem sie ihm die Muskeln zerschnitten und die Venen öffneten,
um ihm das Blut auszupressen. Den geschändeten Leichnam hängen
sie zum Hohn in einem Weinberg auf. Soldaten unter Führung
Friedrichs, des Sohnes vom Landgrafen Albert von Thüringen,
heben das Mordgesindel aus und befördern es kurzerhand zum Tode
(Tentzel, "Monatliche Unterredungen", Juli 1693, S. 556).
Eine böhmische Chronik meldet aus demselben Jahre (vgl. Dr. E.
Bischoff in Juden und Christenbluf', Berlin, Dewald): "Nachdem
Ottos Gesandte von Prag weggezogen waren, beschlossen die Juden
ein scheußliches Verbrechen am heiligen Osterfeste gegen einen
Christenmenschen; sie schleppten denselben an einen verborgenen
Ort, hängten ihn nackt an einem Baum auf, und während sie
herumstanden, spiesen die einen ihn an, andere gaben ihm
Faustschläge, andere Rutenstreiche, andere endlich stellten mit
ihm alles an, was einst Christus von jenem gräulichen und
verruchten Volk erlitt."
Zwei Jahre später, 1305, nageln wiederum Prager Juden zu Ostern
einen Jungen, der durch Armut gezwungen ihnen dienen mußte,
nackt auf ein Kreuz und peitschten ihn solange aus, bis er
verblutete. Das erregte Volk wartete nicht erst die Rückkehr des
Königs Wenzel II. ab, sondern stürzte sich auf das Judenviertel
und "wendete ein Radikalkurmittel an, indem es sämtliche Juden
Prags totschlug" (G. v. Ónody, S. 81, sowie Tentzel, "Monatl.
Unterr.", 1693, S. 556).
 
"Die Juden sind wie die Fliegen, verjagt man sie, so sind
sie doch bald wieder da ..." stellte schon der ehrsame, durchaus
nicht prinzipiell judenfeindliche Frankfurter Gymnasialkonrektor Schudt in seinen Jüdischen Merkwürdigkeiten" (I, S. 115) als
ihre Rasseeigentümlichkeit resigniert fest!
Am 2. März des Jahres 1349 stahlen Juden den vierjährigen Sohn
eines Züricher Schuhmachers und zerschnitten seinen Körper, das
Blut wurde gesammelt. Die Leiche wurde in den sog. Wolfsbach
geworfen, wo sie im Schlamm bald aufgefunden wurde. Dem Opfer
wurde im Münster ein Altar errichtet. H. Murer, "Helvetia
sancta", p. 312).
1452 töteten mehrere Juden zu Savona (bei Genua) ein
zweijähriges Kind; sie durchbohrten den Körper nach allen
Richtungen, fingen das Blut in den bei der Beschneidung ihrer
Kinder gebräuchlichen Gefäßen auf und warfen die blutleere
Leiche in eine Senkgrube. Das mit Fruchtstücken vermengte Blut
wurde in ritueller Form genossen (A. Spina, "de bello Judaeorum"
III, 7). Der jugendliche Sohn des Arztes Salomon von Genua sagte
als Augenzeuge dieses bestialischen Mordes folgendes aus: "Der
hat das kind dem bauch gestochen den herzen, schnel ausszogen
und wider gestochen, das reichlich heraussgeflossen ist das blut
ins beck, bis das kind gestorben, und sie das geworffen in ain
haymlich gmach, und biern, äpfel und von andern früchten, haben
sie getunckt ins blut und gessen." (nach dem "Judenbüchlein" des
D. Joh. Eck).
1453 lockten Breslauer Juden ein Kind zu sich, mästeten es
längere Zeit und steckten es dann in ein Faß mit Nägeln, welches
sie hin und her rollten, um dem Opfer auf diese Weise das Blut
zu entziehen (H. Desportes, le myst. d. s., p. 76).
(nach Dr. Jos. Deckert: "Vier Tiroler Kinder", etc.). Die Juden
hatten vorsorglich einen Rabbiner mitgebracht. In einem
Birkenwald, unweit des Dorfes Rinn, wurde das Kind geschächtet:
der Rabbiner legte sein Schlachtopfer auf einen Steinblock, der
als "Judenstein" heute in der gleichnamigen, von Kaiser
Maximilian I. gestifteten Wallfahrtskirche in der
geschichtlichen überlieferung weiterlebt; darauf wurde das Kind
nach jüdischem Ritus beschnitten. An den Armen wurden die Adern
geöffnet, das Blut wurde sorgfältig in kupfernen Bechern
gesammelt. Jeder einzelne der Juden verübte an dem Opfer
besondere Grausamkeiten, selbst der Leichnam wurde noch
geschändet und dann an einem Baum, der ein Kreuz darstellen
sollte, aufgehangen. Das Ritualopfer wurde zunächst auf dem
Friedhofe zu Rinn bestattet, später in einer besonderen Nische
beigesetzt. Rings um diese Nische wurde in Bild und Schrift die
Geschichte des Märtyrers verewigt.
Papst Benedikt XIV. nahm
in der Bulle "Beatus Andreas" vom 22. Februar 1755 Gelegenheit,
sich des längeren mit dem jüdischen Ritualmord zu befassen. Des
weiteren liegen vor die Aufzeichnungen der Bollandisten (Acta
sanct., III, Juli, p. 462) sowie die "Beschreibung der Marter
des heiligen Andreas von Rinn" des Ignatius Zach (Augsburg,
1724). - Die Kirche läßt in der Diözese Brixen u. a. ein Gebet
verrichten, in dem es heißt, daß Andreas von treulosen
Juden auf das grausamste getötet wurde".
Am Karfreitag 1468 hatten Juden auf Geheiß ihres Rabbiners
Salomon Pecho in der kleinen spanischen Stadt Sepulveda ein
junges Mädchen ans Kreuz geschlagen und zerstochen. Auf Befehl
des Bischofs Juan Arias de Avila wurden die überführten Juden
nach Segovia gebracht. Im Anschluß an die Gerichtsverhandlung
wurden die Hauptschuldigen zum Feuertod, die übrigen an der
Marterung beteiligt gewesenen Juden teils zu Galgen und Rad
verurteilt, teils im Gefängnis erwürgt. Der Rest wurde aus der
Stadt vertrieben (Colmenares in "Historia de la insigne ciudad
de Segovia" und "Synopsis episcoporum Segoviensium", p. 650).

Eine umfangreiche Literatur behandelt den berüchtigten Fall des
Trienter Knabenmordes vom Jahre 1475, der seinerzeit in der
gesamten abendländischen Kulturwelt größtes Aufsehen erregte.
Dieser Ritualmord und seine Begleitumstände sind in mehr als
einer Hinsicht noch für unsere Zeit außerordentlich
aufschlußreich.
In der Wiener Hofbibliothek befindet sich heute noch ein
unumstößIiches Beweismaterial: die in mittelalterlichem
Juristenlatein abgefaßten umfangreichen Prozeßakten des Trienter
Knabenmordes aus dem Jahre 1475! Die 613 Folioseiten des Wiener
Kodex stammen von der Hand des Schreibers des Trienter
Prozesses, des Johann v. Fatis. Des weiteren besitzt die
Bibliothek des Vatikans zu Rom einen lateinischen
handschriftlichen Kodex aus den Jahren 1476-78, verfaßt im
Anschluß an den Trienter Ritualmordprozeß vom Jahre 1475/76.
1881 wurde diese alte Handschrift wiederentdeckt und in der
italienischen Zeitung "civiltä cattolica" auszugsweise
veröffentlicht. - Ihren Niederschlag veröffentlichte Pfarrer Dr.
Jos. Deckert im Rahmen seiner 1893 erschienenen Abhandlung:
"Vier Tiroler Kinder, Opfer des chassidischen Fanatismus", was
zur Folge hatte, daß heute nur noch in einer einzigen
öffentlichen Bibliothek Großdeutschlands ein Exemplar dieser
"gefährlichen" Arbeit sich vorfindet!
Die in kleinsten Einzelheiten übereinstimmenden Geständnisse der
in strenger Einzelhaft gehaltenen und auch getrennt vernommenen
acht Hauptangeklagten ergeben folgendes erschütternde Bild: Vor
dem elterlichen Hause spielte ein 28 Monate altes Kind, Simon
Gerber. Mit Spielen wird es bis zum Hause des Samuel gelockt,
und daselbst bis zur völligen Dunkelheit eingeschlossen.
Der Judenälteste, ein Greis von 80 Jahren, Moses "der Alte",
begann mit der Schächtung, indem er dem Kinde mit einer Zange
aus der rechten Wange ein Stück Fleisch herausriß, ihm folgten
die anderen Juden. Das herabfließende Blut wurde in einem
Zinnteller aufgefangen. Auf gleiche Weise wurde das rechte Bein
verstümmelt. Die übrigen Teile des Körpers wurden mit langen,
dicken Nadeln (acum a pomedello) durchstochen, um das letzte
Blut zu gewinnen. Schließlich wurde die Beschneidung ausgeführt.
Zum Schluß ahmten die Henker die Kreuzigung nach, indem sie das
zuckende Wesen zu viert mit den Füßen nach oben ausgestreckt
hielten (in modum crucis), die übrigen Juden zerstachen es
nochmals mit Nadeln und spitzen Instrumenten. Die Mörder
schrien: "So haben wir's mit Jesus gemacht, möchten alle unsere
Feinde also auf ewig zuschanden werden." Das noch schwach
atmende Kind wurde dadurch getötet, daß man die Schädelknochen
zerschlug; die Juden stimmten dabei einen Lobeshymnus auf Jahweh
an. Das Blut des Kindes wurde in einem Topf gesammelt und auf
die einzelnen jüdischen Familien verteilt! - Das Ostermahl
konnte bereitet werden!
Die Kindesleiche, am Karfreitag auf dem Ahnemor (Altar) der
Synagoge ausgestellt und von allen in Trient ansässigen Juden
besudelt, verhöhnt und geschändet, wurde, nachdem sie
vorübergehend unter dem Stroh eines Speichers verborgen worden
war, schließlich in einen Wassergraben, der in der Nähe des
Hauses vorbeifloß, geworfen. Um den Verdacht, der sich mehr und
mehr verdichtete, von sich ablenken zu können, glaubten die
jüdischen Verbrecher besonders schlau zu sein, wenn sie als
erste dem Bischof von Trient von dem grausigen Fund einer
verstümmelten Kindesleiche berichteten, nachdem die Eltern, von
zahlreichen Einwohnern unterstützt, vergeblich gesucht hatten
und die Stadttore vorsorglich geschlossen worden waren. Damit
lieferten sie sich jedoch selbst aus. Die Frauen zweier
Hauptangeklagten gaben die aufschlußreiche Erklärung ab, daß
bereits in früheren Jahren ähnliche Kindermorde ausgeführt
worden wären, die aber alle unentdeckt geblieben seien!

Der durch die Trienter Behörden mit außerordentlicher
Gründlichkeit geführte Prozeß erstreckte sich
über drei volle Jahre;
Durch Trient kamen Dinge zutage, welche die Juden "mit ewiger
Nacht bedeckt wünschten"! (Deckert). Es offenbarte sich da ein
Blutdurst, ein satanischer Fanatismus, der jedes
Vorstellungsvermögen überstieg; bisher durch schlimme
Erfahrungen immer wieder genährte Gerüchte hatten ihre
Bestätigung gefunden, daß in der menschlichen Gesellschaft
fremdrassige Individuen ganz bewußt morden und schächten, um das
Blut zu rituellen Zwecken zu gewinnen ...."
Noch im 19. Jahrhundert
durfte sich kein Jude unterstehen, in der Stadt Trient eine
einzige Nacht zuzubringen. Eine besondere Bruderschaft hatte
darüber zu wachen, daß das alte Verbannungsedikt gegen die Juden
aufrechterhalten und durchgeführt wurde.
Auf dem Altar der Kirche San Pietro zu Trient steht der
Sarkophag des Kindes, der in einem Kristallsarg die noch
außerordentlich gut erhaltene Leiche birgt. Diese ruht nackt auf
einem Kissen. Der Leib ist noch ganz wohl erhalten.... Die Wunde
der rechten Wange ist deutlich zu sehen; desgleichen zahlreiche
Stiche am ganzen Leibe. Über 400 Jahre sind seit dem Tode des
Kindes verflossen, und so gut sind seine Reliquien erhalten..."
- Selbst die Marterwerkzeuge, als Zangen, Messer, Nadeln und ein
Becher, worin das Blut aufgefangen wurde, werden in dieser
Kapelle noch auf bewahrt.
Der Trienter Urteilsspruch griff scharf durch; Schon fünf Jahre
später, 1480, wird in der zur Republik Venedig gehörenden
Ortschaft Portobuffole der siebenjährige Knabe Sebastian Novello
aus Bergarno von mehreren Juden geschächtet. Auch hier konnte
den Juden der Prozeß gemacht und ihre Schuld unzweifelhaft
erwiesen werden. Auf dem Markusplatz in Venedig, vor dem
Dogenpalast, wurden die Verbrecher öffentlich verbrannt.
Aus demselben Jahre berichten nun die Bollandisten (April II, p.
838) als zweiten Fall die Ermordung eines kleinen Kindes zu
Motta im venezianischen Gebiet. Ein dritter Fall ereignete sich
zu Treviso! Abermals fünf Jahre später schächteten Juden in dem
Gebiet von Vicenza das Kind Lorenzo ...
Auch außerhalb Italiens verzeichnet das ausgehende 15.
Jahrhundert jüdische Blutmorde an Kindern. Im Jahre 1486, ein
Jahrzehnt nach dem Trienter Mordfall, wurden in Regensburg nicht
weniger als sechs Kinder von Juden in einem unterirdischen
Gewölbe ermordet. Die Reste der zerstückelten Leichen brachte
man aufs Rathaus. (Raderus Bavaria sancta, III, S. 174).
1490 wurde in Guardia bei Toledo ein kleines Kind von Juden ans
Kreuz geschlagen, nachdem es vorher zerstochen und gegeißelt
worden war. Das Kind wurde heiliggesprochen. 1886 wurde seine
Leidensgeschichte veröffentlicht (H. Desp., P. 79).
1498 bricht auf der griechischen Insel Zante eine blutige
Judenverfolgung aus, da die Bevölkerung durch eine ganze Kette
von Ritualverbrechen, die sich ausnahmslos um die Zeit des
jüdischen Ostern ereignet hatten, zur Selbsthilfe getrieben
worden war.

1540, zu Ostern, wurde der viereinhalbjährige Michael Piesenharter aus Sappenfeld, Kreis Neuburg (Oberpfalz), von
jüdischen Händlern in die Gegend von Ingolstadt entführt, an
eine Säule gebunden, drei Tage gemartert, an Fingern und Zehen
verstümmelt, schließlich am ganzen Leibe kreuzweise zerschnitten
und nach erfolgtem Tode unter dürrem Laub versteckt. Ein
Judenkind hatte seinen nichtjüdischen Spielgefährten berichtet,
daß ein Kind zu Tode gemartert worden sei, "dieser Hund habe
drei Tage lang geheult" - also schon das Judenkind erhielt die
Überzeugung eingeimpft, daß sich alles Nichtjüdische nur im
Tierzustand befindet! Das Blut fand man später in Posingen (Raderus,
Bavaria sancta III, 178 f.).
1569 wurde zu Witow in Polen der zweijährige Sohn einer Witwe
von einem heruntergekommenen Subjekt für zwei Silbermark an den
Juden Jacob verhandelt und von diesem auf gräßliche Weise
langsam zu Tode gequält. Ludwig Dycx, Gouverneur von Krakau,
berichtet über diesen Fall, sowie, daß gleichzeitig in Bielsko
und auch anderwärts viel Christenblut von den Juden vergossen
worden ist (Acta sanct., ebenda).
1597 stehlen Juden wiederum in der Nähe von Szydlow ein
Bauernkind und schächten es. Das abgezapfte Blut wurde u. a. zur
Einweihung der neuen Synagoge in SzydIow verwandt. Die auf
freiem Feld aufgefundene Leiche wies Stiche in den Augenlidern,
im Hals, in den Adern, Gliedern und Geschlechtsteilen auf und
war dadurch, daß dem Kinde die Marterungen unter Verwendung von
Feuer beigebracht worden waren, stark zusammengezogen (ab igne
constrictum). "Bei ihrem Anblick wurden alle von Entsetzen
befallen." Nach dem Bericht der Bollandisten (Acta sanct., April
II, p. 839) starb das armselige Opfer unter "ausgesuchten
Martern" (per tormenta exquisita); was darunter zu verstehen
war, zeigte der aufgefundene Leichnam!
1598 wurde im Dorfe Woznik (Podolien) der vierjährige Sohn
Albert des Bauern Pietrzynin aus Smierzanow, von zwei jungen
Juden entführt und vier Tage vor dem jüdischen Ostern unter den
grausamsten Quälereien geschächtet, wobei die einflußreichsten
Juden des Landes anwesend waren. Der Leichnam wurde zunächst
unter Fässer versteckt, dann auf sumpfiges Gelände geworfen. Das
Verbrechen wurde auf Grund der Wundmerkmale bald entdeckt; die
Juden boten alles auf, um die Richter des höchsten polnischen
Gerichtes zu Lublin zu bestechen. Sie besaßen die Frechheit,
sich auf "Privilegien" zu berufen, nach denen sie das Gericht
nicht anerkennen könnten. Nichtsdestoweniger beschloß aber das
"Königliche Hohe General-Gericht, daß die Juden mit ihren
vorgewiesenen Freiheitsbriefen in einer so abscheulichen
Schandtat und einem so grausamen Verbrechen sich nicht schützen
könnten..." Die Judeiaältesten von Lublin versuchten nunmehr
"Aufschub in der Sache" zu erlangen, um ihre "Unschuld zu
erweisen". Sie hatten keinen Erfolg. Einer der Mörder, Isaak,
sagte aus, daß das Kind zunächst mehrere Wochen in einem Keller
verborgen wurde. Die Jüdin Anastasia sei zu dem Kinde gegangen,
"wenn es aus Bangigkeit gewinselt...", "danach haben Mosko und
Selmann das Kind genommen, durch eine Kammer gebracht; Isaak
aber ging hinter ihnen her mit dem Messer, damit sie sonst das
Vieh zu schlachten pflegten, und haben das Kind auf diese Weise
umgebracht. Moses hat geschnitten oder vielmehr gestochen in die
Brust, wie auch der Selmann, Isaak aber hat die Hand
geschnitten, danach haben sie alles Blut in einen Topf
aufgefasset..."
Die Hauptverbrecher wurden gerädert; der Rabbi Isaak gestand vor
seinem Tode, daß die Juden nichtjüdisches Blut zu rituellen
Zwecken benötigten, teils im Osterwein, teils im Osterbrot!
(Acta sanct., April, II, p. 835; Hosmann, "Das schwer zu
bekehrende Judenherz", S. 121; Tentzel, "Monatl. Unterr.",
16941, S. i3o). In jedem Jahre verschwanden zahllose Kinder,
meist um die Osterzeit! "Ganz Polen war in Aufregung zu jener
Zeit."
An der Schwelle zur Neuzeit, 1650, am 11. März, wurde zu Kaaden
in Böhmen ein Kind namens Mathias Tillich von einem Juden "mit
einem Messer umgebracht" - an beiden Händen waren die Finger
abgeschnitten worden (Eisenmenger, S. 373). Daraufhin wurden
alle Juden Kaadens auf kaiserlichen Befehl in die berühmte
"Ewigkeit" verbannt. Dem Opfer wurde später eine Gedenktafel
errichtet (Hosmann, S. 47, Anhang).
Da die Juden auch in den folgenden Jahren eine Reihe ähnlicher
Verbrechen verübten, wurde am 4. Februar des Jahres 1670 auf
allen öffentlichen Plätzen Wiens ausgerufen, daß alle Juden
insgesamt sich auf ewig von denen hinweg begeben und am Abende
Corporis Christi (Fronleichnam) sich keiner, bei Leibund
Lebensstrafe, mehr blicken lassen solle". Das glückliche Wien
verließen daraufhin 1400 Juden, die bezeichnenderweise teils
nach Venedig, teils nach der Türkei abwanderten - also in
Gebiete, in denen sie ungestört der Menschenschächtung nachgehen
konnten (Eisenmenger-Schieferl, "Entdecktes Judentum", Dresden,
1893, S. 369).

Die Liste jüdischer Ritualverbrechen allein in den
Jahrhunderten des sogenannten Mittelalters ist endlos. Auch
die sorgsamste Zusammenstellung und Sichtung - soweit dies
überhaupt möglich ist - aller einschlägigen Aktenstellen,
urkundenmäßigen Belege und zuverlässigen Berichte wird schon aus
dem Grunde immer unvollständig bleiben müssen, da die meisten
Verbrechen dieser Art überhaupt nicht bekannt bzw. erkannt
wurden, d. h. als den jüdischen Mördern in Befolgung bestimmter
Gesetze befohlene Ritualverbrechen, die schon deshalb nicht
immer durchschaut wurden, weil sie der nichtjüdischen Menschheit
schlechterdings unfaßbar erschienen und sich mit keinen
der üblichen Mordfälle vergleichen ließen, sie können nur
jüdischen Talmudhirnen entspringen! Außerdem fanden sich immer
wieder - man erinnere sich an die Dogen von Venedig -
einflußreiche, von Juden abhängige Personen an der Spitze
irgendeines Staatswesens, die bereitwilligste Verfahren gegen
jüdische Mörder niederschlugen oder abbogen und die ausgewiesene
Mordpest nach kurzer Zeit wieder ins Land riefen.
Das Judentum ist jedoch nach wie vor entschlossen, akten- und
urkundenmäßige, unerschütterliche Belege umzufälschen, wie an
einem Beispiel (Trient) bereits dargetan wurde, oder, wenn
selbst diese Kniffe versagen, diese Morde aus jener Zeit als
bedauerliche "Einzelfälle", als abgetan, als eines
"modernen", "aufgeklärten", "zivilisierten" Juden fraglos
unwürdig zu bezeichnen. Auch wurde von mittelalterlichen
religiösen "Verirrungen einzelner fanatischer "Sekten"
gesprochen. So hat der französische Historiker Feller,
seinerzeit als rühmliche Ausnahme, diese jüdischen Manöver
haarscharf erkannt. Er schreibt in seinem Journal historique et
litteraire" von 1778 unter dem 18. Januar: "Wenn man die
Gelehrten unserer Tage hört, so wäre es purer Fanatismus
gewesen, daß man überhaupt den Juden jemals so barbarische
Gräueltaten zur Last legen könnte. Man erklärte alle
diejenigen für halb verrückt, welche den Aussagen der Zeugen
irgendwelchen Glauben schenkten ..."
Von vornherein lehnte
man es ab, auch nur an die Möglichkeit, an die Existenz von
Blutmorden zu glauben, die Zeugen erst zu hören - es mußten
Mißverständnisse sein, der Tod einem Unglück, irgendeinem
Zufall, irgendeiner perversen unglücklichen Neigung eines
bedauernswerten Menschen zugeschrieben werden, unter diesen
Umständen ist es dann allerdings erklärlich, daß das so
"aufgeklärte" 18. Jahrhundert dann eben keine Morde der stets
geübten jüdischen Blutpraxis aufzuklären bereit war.
Wie unheilvoll jene
Geisteshaltung dem Judentum entgegenkam, mag folgender Fall
zeigen: Der dreizehnjährige Andreas Takáls wurde am 21. Februar
1791 in dem siebenbürgischen Dörfchen Pér durch Schächtschnitt
zum Verbluten gebracht. Der Jude Abraham wurde verhaftet, sein
eigener fünfjähriger Sohn war Zeuge der Schächtung und sagte vor
Gericht aus, daß sein Vater im Verein mit dem Rabbiner und noch
anderen fremden Juden den Andreas abgeschlachtet hätte: "Nachts
kam der Vater mit noch einigen anderen Juden nach Hause, unter
denen auch der Kärolyer Judenrabbiner war. Sie nahmen Andreas
die Guba (Pelzmantel) ab, zogen sein Hemd vom Körper, hielten
ihm den Mund zu (am Leichnam war noch der Eindruck von fünf
Fingern festzustellen), verstopften den Mund mit Lehm, und Jakob
hand seine Füße zusammen, zog ihn mittels Strick an einen Balken
hinauf und schnitt ihm dann (der Kopf hing abwärts) an der
rechten Seite des Halses die Ader auf, während der Vater 'eine
bleierne Schüssel hielt, um das Blut aufzufangen."
Das Blut habe der Rabbiner mitgenommen. Ein Augenzeuge, der
reformierte Pfarrer von Pér und "Obernotär des reformierten
Kirchendistriktes jenseits der Theiß", der weiland Daniel Héczey,
schreibt in seinen Aufzeichnungen 20): "Der Knabe wird jetzt -
nach erfolgter Exhumierung am 24. Februar 1791 -
gründlichseziert. Ich sah mit eigenen Augen, daß das Blut rechts
am Hals abgelassen war (Schächtschnitt!), die inneren edlen
Teile waren ganz blutleer, das Zwerchfell und die
Geschlechtsteile samt der Blase waren zerrissen ..."
Einige, wenigen bekannt
gewordenen Blutmorde zeigen zur Genüge, daß auch
im 18. Jahrhundert die Blutpraxis des
internationalen Judentums ungestört ausgeführt
werden konnte.
Das vergangene 19. Jahrhundert übernahm in mehr als einer
Hinsicht die Erbschaft des vorhergegangenen. Die schon
langersehnte Frucht der "Aufklärung" fiel dem Judentum in diesem
Jahrhundert von selbst in den Schoß - sie hieß: Emanzipation.

 
EIN
JÜDISCHES ZEITALTER SCHEINT ANZUBRECHEN:
JÜDISCHES GOLD, DAMIT JÜDISCHER EINFLUSS ÜBERALL
DIE JÜDISCHE GROSSPRESSE DIKTIERT DIE
ÖFFENTLICHE MEINUNG, JUDEN BESETZEN MINISTER -
PROFESSOREN UND RICHTERSTÜHLE, DIE GESCHICKE
GANZER STAATEN WERDEN VON JÜDISCHEN
ORGANISATIONEN BESTIMMT - EIN FEDERSTRICH VON
ROTSCHILD UND EIN NICHT WILLFÄHRIGES LAND WIRD
DEM STAATSBANKROTT AUSGELIEFERT.
Bei dieser Lage der Dinge nimmt es kein Wunder, wenn wir in
diesem Jahrhundert der Judenemanzipation im Hinblick auf unsere
Forschungen folgende Feststellungen treffen müssen:
1. Die Zahl der mit unglaublicher Dreistigkeit und
Selbstsicherheit ausgeführten Ritualmorde nimmt erschreckend
überhand;
2. Werden überhaupt Gerichtsverhandlungen eingeleitet, so führen
sie, falls sie nicht sofort im Keime erstickt werden, unter
skandalösen Begleitumständen zu keinem Resultat.
3. Die einzelnen Regierungen sind von sich aus nicht in der
Lage, der jüdischen Mordpest zu begegnen, da sie der jüdischen
Hochfinanz ausgeliefert sind.
Für das 19. Jahrhundert liegen über 50 beglaubigte
Blutverbrechen vor, die Mehrzahl der Mordfälle ereignete sich -
wie in allen vorhergegangenen Fällen - um die Zeit des jüdischen
Purim und Passah!
Herausstellen wollen wir unter möglichster Berücksichtigung
einer chronologischen Reihenfolge nur folgende Ritualmorde:
1803. Am 10. März bemächtigte sich der 72jährige Jude Hirsch aus
Sugenheim in dem in der weiteren Umgebung von Nürnberg liegenden
Weiler Buchhof eines zwei Jahre und vier Monaten alten Kindes.
Tags darauf leugnete der Jude, am 10. März überhaupt in Buchhof
gewesen zu sein! Der Vater des vermißten Kindes wollte mit
Zeugen das Gegenteil beweisen, wurde aber von der Justizstelle
mit Drohungen und Beschimpfungen abgewiesen. Am zwölften Tage
fand man das Kind tot. Der Vater wurde unter Drohungen
gezwungen, ein Protokoll zu unterschreiben, wonach das Kind
erfroren wäre! (Friedrich Örtel: "Was glauben die Juden?" -
Bamberg, 1823).
1805 wurde in der Düna die bis zur Unkenntlichkeit zerstochene
blutleere Leiche des zwölfjährigen Trofim Nikitin gefunden. Vor
dem Bezirksgericht zu Welish hatten sich drei Juden zu
verantworten, darunter ein gewisser Chaim Tschorny, der 1823
eines ähnlichen Verbrechens dringend verdächtig wurde. Die ganze
Angelegenheit war schließlich "dem Willen Gottes" überlassen
worden! (Ljutostanski: "Jüdische Ritualmorde in Rußland", S. 17)
Welish hat eine ganze Kette von Blutmorden aufzuweisen!
1812. Auf Korfu wurden im Oktober drei Juden zum Tode
verurteilt, welche ein Kind erdrosselt hatten. Kurze Zeit später
wurde auf dieser Insel das Kind eines Griechen namens Riga
gestohlen und geschächtet (Achille Laurent, "Affaires de Syrie").
1819 wurden zwei bettelnde kleine Mädchen in eine jüdische
Destille unweit Welish gelockt und ermordet. Zahlreiche
angeklagte Juden wurden wissentlich falscher Aussagen überführt,
aber freigesprochen!
Diese Jahre waren für Rußland Hungerjahre gewesen. Zahllose
Kinder zogen bettelnd von Ort zu Ort, und die Juden nützten
diese Katastrophe, vom Wucher abgesehen, auch noch auf andere
Weise aus. Wie zwei der Hauptzeuginnen des späteren Welisher
Prozesses vom Jahre 1823 Vor Gericht ausführten, wurden
hungernde Kinder angelockt und in den Kellern jüdischer Häuser
geschächtet. Die Zeuginnen kannten die meisten Schuldigen und
konnten sogar die Vorgänge der Schächtungen in allen
Einzelheiten beschreiben.
1823. Am 24. April wurde zu Welish, im russischen
Gouvernement Witebsk, der dreieinhalbjährige Sohn des Invaliden
Jemelian lwanow von Juden gestohlen, unter Abzapfung des Blutes
zu Tode gemartert und in ein Taunengebüsch geschleppt, wo die
blutleere Leiche am 4. Mai aufgefunden wurde. Die durch einen
Stabsarzt in Gegenwart einer Kommission vorgenommene Obduktion
hatte u. a. ergeben, daß sich Strangulationsmerkmale erkennen
ließen, daß das Opfer gewürgt wurde. Die Beine waren unterhalb
der Knie zusammengeschnürt worden. Die Eingeweide des Kindes
waren völlig leer und ohne Fäulnis. Der Obduzent schloß aus
diesen Umständen, daß
1. der Knabe gequält wurde, daß er
2. nach den entleerten Eingeweiden zu schließen, mehrere Tage
lang ohne Nahrung gelassen wurde, daß
3. der Mund stark zugeschnürt wurde, um das Opfer am Schreien zu
verhindern, daß
4. der Körper des Kindes mit einer Bürste gerieben wurde, um das
Blut in starke Wallungen zu bringen, daß
5. die Beine abgeschnürt wurden, um das Blut nach den oberen
Teilen zu lenken, daß
6. das Opfer dann an zahlreichen Stellen angestochen oder auch
angebohrt wurde,
um das unmittelbar unter der Haut befindliche
Blut abzuzapfen, und daß
7. dieser Frevel an dem entkleideten Kinde zu Lebzeiten verübt
wurde.
Trotz vieler, die Juden stark belastender Zeugenaussagen, wurde
der Prozeß plötzlich niedergeschlagen und zahlreiche angeklagte
Juden wurden "freigesprochen" (Pawlikowski)Nach Ljutostauskij,
der den Prozeß gegen das weitverzweigte und bestorganisierte
jüdische Mordgesindel ausführlich und aufs genaueste behandelt,
wurden drei nicht-jüdische Hauptbelastungszeugen auf Beschluß
des russischen Reichsrates vom 18. Januar 1835, also nach zwölf
(!) Jahren, nach Sibirien verbannt! Das Judentum hatte alle
Veranlassung, gerade diese Zeugen für immer unschädlich zu
machen, denn sie hatten u.a. übereinstimmend ausgeführt, daß das
Blut des Kindes auf Flaschen gefüllt und an andere jüdische
Gemeinden weiterverschickt worden war. Diese äußerst wichtigen
Aussagen beweisen völlig unabhängig die Richtigkeit der
Enthüllungen des ehemaligen Rabbiners Noe Weinjung (Neophit),
auf die in anderem Zusammenhang zurückzukommen sein wird, in
glänzender Weise!
Während der Prozeßverhandlungen waren aber noch fünf(!) andere,
völlig ähnliche Blutmorde ans Tageslicht gekommen, die, außer
dem gleichen Zwecke der Blutgewinnung noch darin
übereinstimmten, daß sie sämtlich, obwohl die Mörder genau
bezeichnet werden konnten, ungesühnt blieben. Hatte doch am 28.
Februar 1817 die kaiserlich russische Regierung den Befehl
erlassen, daß Juden keinesfalls der Blutmorde zu beschuldigen
seien! Die Akten wurden einfach unkenntlich gemacht bzw.
unterschlagen, pflichtbewußte, nicht willfährige Beamte
entlassen oder deportiert ....
1831. In St. Petersburg töteten die Juden die Tochter eines
Gardeunteroffiziers. Der rituelle Zweck des Mordes wurde von
vier Richtern anerkannt, von dem fünften als zweifelhaft
bezeichnet. Die Schuldigen wurden lediglich verbannt (Henri
Desportes, le myst. d. s., p. 91).
Einige Jahre später ereigneten sich nun Ritualverbrechen, die
ungeheures Aufsehen erregten und geradezu blitzlichtartig die
Internationalität dieser jüdischen Verbrechen wie ihrer Urheber
beleuchteten, um dann allerdings eine um so längere Blindheit
folgen zu lassen, weil die nichtjüdische Welt, die am Verlauf
eines Prozesses regesten Anteil genommen hatte, fürderhin nichts
sehen durfte mit bereitwilligster Unterstützung der wichtigsten
europäischen Kabinette.
Bekannt geworden sind mehrere hundert Ritualmordfälle.
Dr. Martin spricht übrigens nur von Kindermorden zur Osterzeit.
- Vgl. auch Abbé L. A. Chiarini: "Théorie du Judaisme", 1, p.
356, Anm.
Dr. phil. HELLMUT
SCHRAMM:
Der Jüdische Ritualmord
- Eine historische Untersuchung - "Glauben Sie, daß es ein
Vergnügen ist, Pech anzugreifen? Glauben Sie nicht, daß ich mir
für meine Studien in diesen letzten Jahren lieber ein
angenehmeres Feld gewählt hätte, als die Torheiten und Greuel
des armseligen Judenwesens? Allein die überzeugung, der
Menschheit einen Dienst zu tun, hat mich bei dieser Frage
festgehalten, wenn ich einen furchtbaren Aberglauben an das
Tageslicht ziehe; denn das Licht wird ihn töten! Die Zeit wird
kommen, wo dieses tausendjährige Geheimnis des Morgen- und
Abendlandes völlig an das Tageslicht tritt! (F. W. Ghillany,
Professor und Stadtbibliothekar in Nürnberg)
"Judentum ist biologisch Erbkriminalität!" ...

Die Juden sind Parasiten, die
dämonisches Bewusstsein aufnehmen,
wenn sie ihre rituellen Morde, Wucher und andere Verbrechen tun! |